BMF-Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2020 ‒ nur echte Zusatzleistungen künftig steuerbegünstigt – weitere Klarstellung für EUR 44-Sachbezug erst im Dezember erwartet
Das BMF hat am 17.07.2020 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Auch darin wird unter anderem klargestellt, dass nur echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers steuerbegünstigt sind