Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld
Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld nicht. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt,