Corona VO wird erst im Laufe der nächsten Woche für Baden-Württemberg erlassen
Wie zu erfahren ist, wird die CoronaVO doch nicht am Wochenende erlassen, sondern erst im Laufe der nächsten Woche. Grund ist wohl das Infektionsschutzgesetz, da
Wie zu erfahren ist, wird die CoronaVO doch nicht am Wochenende erlassen, sondern erst im Laufe der nächsten Woche. Grund ist wohl das Infektionsschutzgesetz, da
Hat der Arbeitnehmer einen Vergütungsfortzahlungsanspruch aus § 616 BGB gegen den Arbeitgeber, hat dieser keinen Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG. Bis dato war diese Situation
der Referentenentwurf der SV wurde am 08.09.2021 vorgelegt. Bitte beachten Sie, dies ist noch der Referentenentwurf, daher alles noch in der Schwebe: Die Beitragsbemessungsgrenze in
Viele Unternehmen ermöglichen ihren Arbeitnehmern den Besuch eines Fitnessstudios. Mal wird dem Arbeitnehmer ein personalisierter Gutschein zum Besuch eines Fitnessstudios übergeben, mal sind es Zugangskarten
Immer wieder gab es Rückfragen zur Handhabung der Urlaubskürzung bei Kurzarbeit und wir hatten hier immer eine eher konservative Betrachtungsweise empfehlen. Diese wurde nun auch
Entfallen in der Corona-Krise sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb des Arbeitgebers, endet für eine Schwangere das Beschäftigungsverbot. Ihr steht kein Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG mehr
Steuerfreie Gutscheine erfreuen sich ja schon lange großer Beliebtheit. Die Anforderungen des BMF betreffend der Zusätzlichkeitserfordernis und der sonstigen Rahmenbedingungen hat hier gewisse Unsicherheiten geweckt.
Vom 25. bis 28.10.2021 jeweils 8:30 bis 13:00 Uhr findet unser Grundlagenseminar Lohn mit dem FORUM Institut statt. Für “Newcomer” im Bereich der Entgeltabrechnung ist
Hubertus Heil will den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängern. Ein entsprechender Referentenentwurf zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung befindet sich bereits in der Ressortabstimmung.
Mit Wirkung zum 01.08.2021 trat die neue Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren durch das Coronavirus (CoronaEinreiseV) in Kraft. Sie ist gültig bis