Kinderdaten in der Pflegeversicherung
Seit 01. Juli 2023 begleitet uns in der Pflegeversicherung das PUEG, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz: die Anzahl der Kinder entscheidet über die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge.
Aufgrund der immer neuen gesetzlichen Bestimmungen gehört das Personalwesen zu den arbeitsintensivsten und schwierigsten Feldern innerhalb von Unternehmen. Die Anforderung, gleichzeitig als Experte auf gesetzliche Notwendigkeiten hinzuweisen, aber auch als Dienstleister den Fachbereichen die bestmögliche Unterstützung in der Verwirklichung ihrer Ideen zu geben…. dieser Spagat verlangt uns häufig sehr viel ab. Als geschäftsführende Gesellschafterin der Sparte Personal eines Beratungshauses setze ich mich täglich mit diesen Themen auseinander.
Sinnvolle Beratung Ihrer Abteilungen ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen immer bewusst ist, welche Risiken eine neue Überlegung eventuell bergen könnte. Neue Gesetze erfordern permanente Weiterbildung und fundiertes Fachwissen. Häufig sind es Detailfragen, die Sie geklärt haben möchten. Hier finden Sie die aktuellsten Entwicklungen aus Steuer, Sozialversicherung und dem damit verbundenen Arbeitsrecht.
Ich freue mich auf den Austausch.
Seit 01. Juli 2023 begleitet uns in der Pflegeversicherung das PUEG, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz: die Anzahl der Kinder entscheidet über die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge.
Gemäß Sondierungspapier gibt es gesetzliche Überlegungen, Änderungen im Bereich des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen, um dadurch flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Insbesondere durch die Einführung einer wöchentlichen –
Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten, dass er einen Kaufkraftausgleich zahlt. Die nach § 3 Nr.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Mahlzeit eines Arbeitnehmers während einer Auswärtstätigkeit (z. B. einer Fortbildung), liegt beim Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor.
Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach § 108 Abs. 1 S. 1 GewO bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zur Verfügung stellen. Diese