Übernahme der Fortbildungskosten und Rückforderung durch Arbeitgeber
Die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber kommt häufig vor und wird durch das Unternehmen gerne gebunden. Strittig ist immer wieder, was zu
Die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber kommt häufig vor und wird durch das Unternehmen gerne gebunden. Strittig ist immer wieder, was zu
Die gesetzlichen Altersrenten wurden im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.2024 (erstmals bundeseinheitlich) um 4,57 % angehoben. Hiervon profitieren rund 21 Millionen Rentner. Allerdings kann
Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge (Verpflegung und Unterkunft) in Anlehnung an die Verbraucherpreise meist jährlich angepasst. Vergünstigte oder unentgeltliche Mahlzeiten, die Beschäftigte
Arbeitgeber zahlen gerade leitenden Angestellten und Gesellschafter-Geschäftsführern häufig Tantiemen. Der BFH beschäftigt sich regelmäßig mit dem Zuflusszeitpunkt, der besondere Einflüsse auf die Zahlung nimmt. Erhält
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Besteuerung mit 25 % für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Weniger erfreulich
Bei der steuerlichen Behandlung von Abfindungen spielt die sogenannte Fünftelregelung bis dato eine große Rolle, die sich durch das Wachstumschancengesetz ab dem 1. Januar 2025
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
Auch die neuen Steuertabellen sind seit August in Arbeit, aber noch nicht final verabschiedet: Das Gesetzgebungsverfahren für ein „Steuerfortentwicklungsgesetz“ ist gestartet. Auch das Thema Abschaffung
Ebenfalls Anfang September hat die Bundesregierung auf den Einbruch beim Absatz von Elektrofahrzeugen reagiert und zwei Formulierungshilfen zum Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) beschlossen. Darin ist u. a.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Besteuerung mit 25 % für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Weniger erfreulich