Telefonkostenzuschüsse und Gestaltungsmissbrauch nach § 3 Nr. 45
Im Bereich der sogenannten Nettoentgeltoptimierung wird häufig die Übernahme von Telefonkosten durch den Arbeitgeber im Rahmen einer speziellen Konstellation empfohlen: Der Arbeitnehmer verkauft sein Mobiltelefon