Auslandsentsendung: Vom Arbeitgeber getragene Steuerberatungskosten sind kein Arbeitslohn
Übernimmt ein Arbeitgeber bei einer Auslandsentsendung mit Nettolohnvereinbarung die Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers, kann das im eigenbetrieblichen Interesse geschehen; dann handelt es sich nicht um Arbeitslohn.