Verbilligte Parkraumüberlassung löst Umsatzsteuer aus
Verschafft der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern am Firmenstandort einen kostenlosen Park- oder Garagenstellplatz, ist dieser Sachverhalt aufgrund der Annahme eines überwiegend betrieblichen Interesses umsatzsteuerlich unbeachtlich. Bleibt