Deutschkurs für Flüchtlinge ohne Lohnsteuer

Stellt ein Arbeitgeber Flüchtlinge oder Arbeitnehmer ein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, hat er in der Regel ein betriebliches Interesse daran, dass diese die deutsche Sprache beherrschen, um ihre beruflichen Aufgaben bewältigen zu können. Zahlt er ihnen Deutschkurse, kann das lohnsteuerfrei sein. Zudem gibt es vom Bund geförderte Kurse.

Voraussetzungen der Lohnsteuerfreiheit, wenn der Arbeitgeber zahlt
Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Maßnahmen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Arbeitgeberinteresse durchgeführt werden (R 19.7 LStR). Das BMF weist darauf hin, dass nur dann eine Lohnsteuerpflicht entstehen kann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übernahme der Kursgebühren einen reinen Belohnungscharakter hat (BMF, Schreiben vom 04.07.2017, Az. IV C 5 – S 2332/09/10005).

Praxishinweis: Für die Lohnsteuer- und Abgabenfreiheit müssen Arbeitgeber ihr betriebliches Interesse begründen und belegen. Solche Gründe können sein:

  • Der Arbeitnehmer hat Kundenkontakt und muss sich verständigen können.
  • Er muss Unfallverhütungsvorschriften verstehen und beachten.
  • Eine Teamarbeit ist ohne Deutschkenntnisse nicht möglich.
  • Es handelt sich um einen Sprachkurs mit spezifischem Fachvokabular.

Wichtig: Die Rechnung sollte auf den AG selbst ausgestellt sein. Ist das nicht der Fall, muss der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz der Kosten vor Vertragsabschluss schriftlich zugesagt haben (R 19.7 Abs. 1 LStR). Diese Zusage – sowie alle anderen Rechnungen und auch Begründungen für das betriebliche Interesse – muss der Arbeitgeber zum Lohnkonto nehmen. Ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung führt eine nachträgliche Erstattung der Kurskosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Förderangebote, für die nicht der Arbeitgeber zahlen muss
Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund können vom Bund geförderte Deutschkurse in Anspruch nehmen. In Frage kommen

  • ein Sprachkurs im Rahmen eines allgemeinen Integrationskurses; für Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis, Geduldete und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive ist er kostenlos.
  • ein berufsbezogener Sprachkurs mit Sprach- und Fachunterricht; für Arbeitssuchende ist er kostenlos, für Beschäftigte kostet er 3,20 € pro Unterrichtsstunde (Voraussetzungen und Details unter www.bamf.de/esf). Arbeitgeber können diese Kosten lohnsteuerfrei übernehmen. Die staatliche Förderung läuft voraussichtlich Ende 2017 aus.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge