Angaben zur Rentnern im Lohn erfas­sen

Die neuen Felder „Beginn der Rente (lt. Rentenbe­scheid)“ und „Verzichtserklärung auf RV-Beiträge“ können bei Bestandsfällen noch nachgepflegt wer­den. Bei Änderungen oder der Neuanlage eines Rentners, müssen diese Felder zwingend erfasst werden.

Eine weitere Vorgabe der SV-Spitzenverbände im Pflichtenheft sieht vor, dass bei den Sonderfällen „Vollrente wegen Erwerbsminderung“ und bei „vor­gezogenen Altersvollrentner vor Überschreitung der Regelaltersgrenze“ das Kontrollkästchen „Ver­zicht auf die RV-Freiheit als Rentner“ nicht mehr aktiviert sein darf.

Hier gibt es also nun weitere Prüfauflagen für den Einsatz von Rentnern als Beschäftigte. Damit kön­nen nun aber auch die Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel besser geprüft und umfasst werden. Folgende Schlüssel stehen hier als Kombinationen zur Verfügung:

Sachverhalt ab 01.01.2022Beitragsgruppen-schlüsselPersonengruppen-schlüssel
Altersrente (Vollrente)  nach Erreichen Regelaltersgrenze3321119
Altersrente (Vollrente)  nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Verzicht auf RV-Freiheit3121120
Besonderheiten bei berufsständisch Versorgten vor Erreichen der Regelaltersgrenze3011101
Besonderheiten bei berufsständisch Versorgten nach Erreichen der Regelaltersgrenze3321119
Altersrente (Teilrente) vor Erreichen der Regelaltersgrenze1111101
Altersrente (Teilrente) nach Erreichen der Regelaltersgrenze1121101
Erwerbsunfähigkeitsrente (volle Erwerbsminderung),3101101
Berufsunfähigkeitsrente (teilweise Erwerbsminderungsrente)1111101
Hinterbliebenenrente z.B. Witwen-/Waisenrente)1111101
Pensionär nach Erreichen der Regelaltersgrenze0320119

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