Aktivrente als Anreiz für Hinzuverdienst als Rentner

Auslöser dieses Gesetzes ist der demografische Wandel und der anhaltende Fachkräftemangel in vielen Branchen. Mit der Aktivrente will die Bundesregierung ältere Fachkräfte dazu ermutigen, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus erwerbstätig zu bleiben und so Erfahrungswissen im Arbeitsmarkt halten und personelle Engpässe reduzieren. Zugleich soll die Regelung als finanzieller Anreiz dienen und die zusätzliche Erwerbstätigkeit lohnender machen.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze (i. d. R. 67 Jahre) erreicht haben, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei durch Arbeit hinzuverdienen dürfen, zusätzlich zu ihrer regulären Rente. Auf das darüber hinausgehende Einkommen fällt dann wieder reguläre Einkommensteuer an. Die 2.000 Euro sind dabei allerdings nicht auf andere Monate zu verteilen, wenn diese nicht in einem Monat ausgeschöpft wurden.

Wichtig: Beiträge zur Sozialversicherung müssen weiterhin geleistet werden, selbst wenn der Hinzuverdienst steuerfrei bleibt.

Ganz wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur für Einkommen aus nichtselbständiger Beschäftigung (also Angestellte und Arbeiter in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis). Selbstständige, Freiberufler, Minijobber, Land- und Forstwirte sowie Beamte sind nach dem derzeitigen Stand nicht begünstigt.

Voraussetzung für die Begünstigung ist:

  • Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze,
  • Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen dieser Altersgrenze, d.h. mindestens Arbeitgeberbeiträge werden für die Tätigkeit gezahlt.

Die steuerliche Begünstigung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder der Rentenbezug bewusst aufgeschoben wurde. Das Aktivrentengesetz wurde vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026, der Bundestag hat bereits am 04. Dezember die Zustimmung erteilt. Die Freigabe durch den Bundesrat wird am 19. Dezember 2025 erwartet.

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