Überlassung von PC, Handy & Co: Steuerfalle bei Leasing kennen
Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie PC, Tablet oder Smartphone kann der Arbeit-geber seinen Arbeitnehmern steuerfrei überlassen. Vorsicht ist geboten, wenn Arbeitgeber die Geräte leasen und der Leasingvertrag