Kurzfristige Beschäftigung
Endlich ist es offiziell: mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen für die Zeit vom 1. März 2021
Endlich ist es offiziell: mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen für die Zeit vom 1. März 2021
Der Fortsetzungskrimi 44 Euro Sachbezug geht weiter und nun wohl in die letzte Runde…. Wie berichtet stand im Ergebnis des Treffens der Referatsleiter Steuern Bund-Länder
Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies hat der Bundestag am 05.05.2021 beschlossen und
Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand
Die Verlängerung der Corona-Prämie bis 31.03.2022 ist verabschiedet. In der Bundestags-Drucksache 19/28925, S. 13 hat dies schon Eingang gefunden. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beihilfen
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Mit dem aktuell im
Der Bundestag hat am 22.04.2021 beschlossen, die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung im Jahr 2021 erneut vorübergehend anzuheben. Darüber hinaus ist eine neue Meldepflicht über
Bezugsgrößen, Sachbezugswerte und Jahresarbeitsentgeltgrenze: Auch in 2021 gibt es einige Änderungen für die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung zu beachten. Damit Sie den Überblick bewahren, haben wir in
Anrechnung von Nebenjobs auf Kurzarbeitergeld: Generell sind Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Nebenjobs während des Bezugs von Kurzarbeitergeld verpflichtet, das daraus erzielte Einkommen durch eine Nebeneinkommensbescheinigung
Mittlerweile häufen sich ja die Fragen zu den Impfterminen und für Sie als Logistiker/Spedition gibt es ja die Option der Sonderlösung ab der nächsten Impfcharge: