"Pflegebonus" von 4.500 Euro

Schnell gelesen: Begünstigt sind sowohl Voll- als auch Teilzeitkräfte, ebenso Geschäftsführer, Auszubildende, Aushilfen, kurzfristig Beschäftigte und Minijobber. Selbst angestellte Gesellschafter können bis zu 4.500 Euro

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