Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023

Zum 01.07.2023 erhöhen sich turnusgemäß die Pfändungsfreigrenzen. Die neuen unpfändbaren Beträge gestalten sich wie folgt:   ■            Pfändungsfreibetrag: 1.402,28 Euro ■            Für die erste unterhaltsberechtigte

Weiterlesen »

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.