Sachgrundlose Befristung

Der Koalitionsvertrag enthält einen Kompromiss zur sachgrundlosen Befristung: Je nach Unternehmensgröße dürfen die Unternehmen nur eine bestimmte Zahl von Menschen sachgrundlos befristet beschäftigen. Unternehmen mit mehr als 75 Mitarbeitern dürfen maximal 2,5 Prozent ihres Personals sachgrundlos befristete Arbeitsverträge geben. Die sachgrundlose Befristung ist nur noch für jeweils 18 Monate (vorher: 2 Jahre) möglich. Die Befristung darf nur einmal verlängert werden.

 

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