Brexit-Verhandler einigen sich auf Übergangsrahmen

Die Brexit-Chefverhandler der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs haben sich auf ein Abkommen geeinigt, das eine Übergangsphase nach dem Brexit bis Ende 2020 beinhaltet. Unternehmen und Bürger gewinnen damit mehr Zeit, die Folgen des Brexits abzufedern.
Auch nach dem Brexit Ende März 2019 soll es zunächst keine Grenzkontrollen geben – das ist eines der Ergebnisse des Abkommens zwischen Großbritannien und der EU, das nun vereinbart wurde. Außerdem sollen in einer 21-monatigen Übergangsfrist wie bisher zollfrei Waren ausgetauscht werden – dies soll ein umfassendes Handelsabkommen sicherstellen.

Weiterer wichtiger Bestandteil des Abkommens: Zunächst soll es keine Benachteiligung für EU-Bürger geben, die nach dem Brexit ins Königreich einreisen – sie sollen die gleichen Rechte erhalten wie jene, die vor dem offiziellen Austritt Ende März 2019 nach Großbritannien kommen. Dies soll bis zum Ende der Übergangsperiode Ende 2020 gelten.

 

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