Grenzwerte für Minijobber in der Sozialversicherung für das Jahr 2018 und Mindestbeitrag RV
Für geringfügige Beschäftigungen gilt weiterhin die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro. In der Rentenversicherung sind sie versicherungspflichtig, es sei denn, es liegt ein Befreiungsantrag vor.