Minijobber aus dem Ausland
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Pflichten für die geringfügige Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter: SV-Recht bei Beschäftigung mit Auslandsbezug. Wichtig zu wissen: Bevor ein Arbeitnehmer
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Pflichten für die geringfügige Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter: SV-Recht bei Beschäftigung mit Auslandsbezug. Wichtig zu wissen: Bevor ein Arbeitnehmer
Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei. Dies gilt selbst dann, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen
Nach einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis besteht grundsätzlich eine Weiterversicherungspflicht des Arbeitnehmers in der „obligatorischen Anschlussversicherung“. Ausländische Saisonkräfte, die im Anschluss an ihr Beschäftigungsverhältnis wieder in ihr
Das maschinelle Antrags- und Bescheinigungsverfahren sollte ursprünglich am 01. Juli 2017 starten. Dieser Termin wurde nun um ein halbes Jahr auf den 01. Januar 2018
Die meisten BGs stellen ihren Mitgliedsunternehmen auf Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Darin bestätigen sie neben dem Mitgliedschaftsverhältnis auch die pünktliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind oftmals
sv.net/standard ist der Nachfolger von sv.net/online. Mit der Internetanwendung können Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise etc. online erstellen und an die Sozialversicherungsträger übermitteln. Oftmals nutzen diese auch
Für eine kurzfristige Beschäftigung gilt bis zum 31.12.2018 eine Zeitfrist für den Einsatz von drei Monaten, wenn die Aushilfe an mindestens fünf Tagen pro Woche
Ab 01.07.2017 können Voll- und Teilrentner durch frühzeitige zusätzliche Beiträge spätere Rentenabschläge einfacher ausgleichen. Außerdem haben sie bessere Möglichkeiten, vor Erreichen der Regelaltersgrenze – ggf.
Grundsätzlich sind Schüler und Studenten wie reguläre Arbeitnehmer zu behandeln. Bei einer mehr als vierwöchigen Beschäftigungsdauer haben diese z. B. einen anteiligen Anspruch auf Erholungsurlaub
Das LSG Berlin-Brandenburg weist auf die Risiken einer unvollständigen Lohnbuchhaltung hin. Bei mangelhaften Entgeltunterlagen dürfen die Träger der Rentenversicherung Beiträge schätzen. Die Träger der Rentenversicherung