Kein Anspruch auf höhere Zinsen für Betriebsrenten
Laut zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30. August 2016 haben Arbeitnehmer bei Betriebsrenten keinen Anspruch mehr auf eine bestimmte Verzinsung des von ihnen eingesetzten
Laut zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30. August 2016 haben Arbeitnehmer bei Betriebsrenten keinen Anspruch mehr auf eine bestimmte Verzinsung des von ihnen eingesetzten
Wenn ein Arbeitnehmer seine neue Beschäftigung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht aufnehmen kann, so wird zunächst kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet. Der Eintritt der Versicherungspflicht verschiebt sich somit
Neben der flexibleren Gestaltung von Teilrenten und des Hinzuverdienstrechts ergeben sich seit Januar 2017 durch die neue Gestaltung der Flexi-Rente auch melde-und beitragsrechtliche Auswirkungen. Bis
Die Spitzenorganisationen in der Sozialversicherung haben das gemeinsame Rundschreiben vom zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studenten und Praktikanten überarbeitet und das neue Rundschreiben am 23.11.2016 veröffentlicht.
Aus den unterschiedlichsten Gründen entscheiden sich Arbeitnehmer dafür, das angesparte Kapital der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als Abfindung auszahlen zu lassen, bevor die Altersgrenze erreicht wird.
Im April 2016 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit auf eine Änderung bei der sozialabgabenrechtlichen Behandlung von Abfindungszahlungen
Ab 2017 gilt eine Neufassung des über 60 Jahre alten Mutterschutzgesetzes. Zunächst die für Entgeltabrechner wichtige Nachricht: Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) ändert an den bisherigen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, einem Beschäftigten einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch zu finanzieren. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz im Fall
Immer wieder kommt es zu Beitragsnachforderungen, weil Arbeitgeber für geringfügig entlohnte Beschäftigte keine Pauschalbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung entrichten. Ohne Pauschalbeiträge geht es nur, wenn
Mit einem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wurden weitere Verbesserungen in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen erreicht.