Spitzenverbände erschweren Entgeltumwandlungen auch in der Sozialversicherung deutlich
Das Zusätzlichkeitserfordernis ist seit dem 01.01.2020 gesetzlich für das Steuerrecht neu definiert. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben nachgezogen. Die geänderte Auffassung für die Sozialversicherung gilt