Sozialversicherungsrecht

Details zur Pflegeversicherung

Bereits ab Mitte des Jahres soll der Pflegebeitrag nach Willen des Gesundheitsministers angepasst werden. Statt 3,05 Prozent müssen Versicherte ab dem 1. Juli 2023 3,4 Prozent

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Reform der Hinzuverdienstgrenzen

Zum 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst. Altersrenten können nun unabhängig von der Höhe des Hinzu­verdienstes in

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