Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld / kurzfristige Beschäftigung
Anrechnung von Nebenjobs auf Kurzarbeitergeld: Generell sind Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Nebenjobs während des Bezugs von Kurzarbeitergeld verpflichtet, das daraus erzielte Einkommen durch eine Nebeneinkommensbescheinigung