Die Neufassung des Mutterschutzgesetzes
Ab 2017 gilt eine Neufassung des über 60 Jahre alten Mutterschutzgesetzes. Zunächst die für Entgeltabrechner wichtige Nachricht: Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) ändert an den bisherigen
Ab 2017 gilt eine Neufassung des über 60 Jahre alten Mutterschutzgesetzes. Zunächst die für Entgeltabrechner wichtige Nachricht: Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) ändert an den bisherigen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, einem Beschäftigten einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch zu finanzieren. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz im Fall
Immer wieder kommt es zu Beitragsnachforderungen, weil Arbeitgeber für geringfügig entlohnte Beschäftigte keine Pauschalbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung entrichten. Ohne Pauschalbeiträge geht es nur, wenn
Mit einem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wurden weitere Verbesserungen in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen erreicht.
Kinderkrankengeld: Ist ein Kind erkrankt und muss beaufsichtigt werden, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Mitarbeiter hierfür von der Arbeit freizustellen. In diesen Fällen kommen
Wie bereits im Newsletter IV/2016 mitgeteilt, wurde seitens der Bundesregierung der Entwurf des 6. SGB IV-Änderungsgesetzes verabschiedet. Neben den bereits erwähnten Änderungen bei den Erstattungsanträgen
Die Betriebsprüfungen der Rentenversicherung gehören seit vielen Jahren zur Routine in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Sie werden als Stichprobenprüfung mindestens alle vier Jahre durchgeführt. Verstärkt
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung wurde in den alten Bundesländern von 74.400,00 Euro (monatlich: 6.200,00 Euro) auf 76.200,00 Euro (monatlich:
Wie schon mitgeteilt, konnte bislang eine Betriebsnummer telefonisch oder schriftlich bei der Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Dies ist zukünftig ausschließlich elektronisch möglich.
Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Yasmin Fahimi hat den Startschuss gegeben: Ab sofort steht das angekündigte neue Informationsportal für Arbeitgeber zur Verfügung.