Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Die meisten BGs stellen ihren Mitgliedsunternehmen auf Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Darin bestätigen sie neben dem Mitgliedschaftsverhältnis auch die pünktliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind oftmals für Subunternehmer von besonderer Bedeutung. Durch diese Bestätigungen schützen sich die Auftraggeber vor unzuverlässigen Subunternehmer, auch machen öffentliche Einrichtungen oft die Vergabe von Aufträgen an Unternehmen von der Bestätigung einer BG abhängig. Dieses Verfahren trägt dazu bei, dass nur Unternehmen Aufträge von der öffentlichen Hand bekommen, die ihre Sozialabgaben entrichten.

Der einfachste und schnellste Weg ist bei vielen BGs der Selbstdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Extranet. Bei der BGHW finden Sie diese z.B. unter https://extranet.bghw.de; nach Eingabe Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Passwort können Sie auf der Startseite den Punkt „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ auswählen und diese direkt drucken Auch viele andere große BGs bieten diesen Service.

 

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