Notfall-Kinderzuschlag als Part des Sozialschutz-Paket

Wichtig für Familien mit geringem Einkommen (bedingt zum Beispiel durch Kurzarbeit): Das Sozialschutz-Paket sieht den Notfall-Kinderzuschlag (auch: Notfall-KiZ) als eine Möglichkeit der finanziellen Absicherung vor.

Der Notfall-KiZ soll Unterstützung bieten, wenn der Verdienst nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn jemand …

  • Kurzarbeitergeld erhält,
  • selbstständig ist und derzeit keine oder verringerte Einnahmen hat,
  • weniger Bezüge durch entfallene Überstunden vorliegen oder
  • derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen wird.

Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.

Die grundlegenden Voraussetzungen für den Kinderzuschlag gelten weiterhin. Diese finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer.

Folgende Änderungen gelten durch den Notfall-KiZ:

  • Eltern müssen nur noch ihr Einkommen im Monat vor der Antragstellung nachweisen. Wird der Antrag zum Beispiel im April gestellt, muß nur noch das Einkommen für den März nachgewiesen werden. Diese Regelung gilt befristet bis zum 30.09.2020.
  • Erhält jemand bereits den Höchstbetrag von 185 Euro pro Kind, wird der KiZ-Bezug automatisch um 6 Monate verlängert.
  • Bezieht man aktuell Kinderzuschlag und erhält weniger als 185 Euro pro Kind, kann man seinen KiZ-Anspruch überprüfen lassen.
  • Vermögen wird beim Kinderzuschlag nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Die genauen Änderungen finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr.14, Artikel 6.

 

 

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