Vertragsstrafe bei Kündigung innerhalb der Probezeit?
Sieht ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts u. a. für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer einseitig und ohne Einhaltung
Sieht ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts u. a. für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer einseitig und ohne Einhaltung
Urlaubsansprüche beschäftigen die Personalabteilungen seit Jahren, da es hier immer wieder neue arbeitsrechtliche Entscheidungen gibt. Nun hat das BAG wieder eine praxisrelevante Entscheidung getroffen: Wird
Die Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 8,84 ist mittlerweile keine Neuheit mehr. Bitte beachten Sie aber die jeweiligen Konsequenzen daraus: Minijobber müssen ihren Arbeitsumfang reduzieren,
AGB-Klauseln in Arbeitsverträgen müssen ab dem 01.10.2016 in „Textform“ anstelle der bisherigen „Schriftform“ gefasst sein. Diese gesetzliche Neuregelung hat insbesondere Auswirkungen auf darin vereinbarte Ausschlussklauseln.
Voraussichtlich sind mit dieser Entscheidung vom 21. September sämtliche noch offene Nachforderungen der SOKA-BAU für die Jahre 2008 bis 2011 sowie für 2014 nicht mehr
Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit rechnen auch Bereitschaftszeiten. Das BAG hat aber klar gemacht, dass Bereitschaftsdienst nicht
Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen
Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung
Hat ein Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis noch Resturlaub, den er noch nicht beantragt hat, muss der Arbeitgeber ihn abgelten, so die Meinung des
Bei Tod eines Arbeitnehmers geht der Urlaubsanspruch nicht unter. Vielmehr wandelt er sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch, den Erben geltend machen können. Noch 2011 bestätigte das