Kein Ausschluss von Minijobbern bei Betriebsrente?
Eine Versorgungsordnung, die geringfügig Beschäftigte aus der Betriebsrente ausnimmt, benachteiligt Teilzeitbeschäftigte und verstößt somit das Gesetz, so der Urteilsspruch des LAG München. Durch die Neuregelung