Keine Sperrzeit nach befristeter Beschäftigung

Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte. Gründe dafür könnten laut Arbeitsgericht z.B. sein, dass bei dem befristeten Job der Arbeitsweg deutlich kürzer ist und der Stundenlohn sich erhöht hat. Auch wenn Sie als Arbeitgeber dies eigentlich nicht tangiert, ist es evtl. doch bei Rückfragen von Bewerbern interessant.

 

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