Vorvertrag zum Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbot bietet gestaltungsoption
Bei der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots hat der Arbeitgeber Gestaltungsmöglichkeiten. Statt sich bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot festzulegen, kann er etwa