Der Bundestag hat am 10. März 2017 in erster Lesung das Betriebsrentenstärkungsgesetz beraten. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Reform des Betriebsrentenrechts.
Ziel des Gesetzes – der Name ist Programm – ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Während Zusagen auf betriebliche Altersversorgung bislang hauptsächlich in größeren Unternehmen