Praktikum vor Beginn der Probezeit muss NICHT auf die Probezeit angerechnet werden
Oft diskutiert und aktuell vom BAG entschieden: Ein Praktikum, das einem Ausbildungsverhältnis vorausgeht, darf nicht auf die Probezeit im Ausbildungsverhältnis angerechnet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG)