Erstattung von Reisekosten für Bewerber?
Die Ausgaben für die An- und Abreise sind von Arbeitgeber zu erstatten, wenn die Kostenerstattung nicht bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch ausgeschlossen wurde. Bei
Die Ausgaben für die An- und Abreise sind von Arbeitgeber zu erstatten, wenn die Kostenerstattung nicht bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch ausgeschlossen wurde. Bei
Wenn ein Arbeitgeber in einer Stellenanzeige gezielt nach Berufseinsteigern sucht, verstößt dies gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Dies besagt ein Urteil des Landesgerichts Düsseldorf hervor.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass dem Personalrat einer Behörde kein eigener und unmittelbarer Zugriff auf die elektronisch erfassten Arbeitszeiten einzelner Beschäftigten zusteht. Grundsätzlich reicht
Für die kommenden zwei Jahre rechnen 60 Prozent der deutschen Betriebe mit einer Verschärfung von Fachkräfteengpässen und mit einem verstärkten Wettbewerb um die besten Köpfe.
Leiharbeiter, die bei einem entleihenden Unternehmen nicht nur vorübergehend tätig sind, haben dennoch keinen Anspruch auf eine Festanstellung beim Entleiher. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Führt ein Betriebsrat in einem ganzen Kalenderjahr keine dem Gesetz entsprechenden Betriebs- und Abteilungsversammlungen durch, verstößt er grob gegen seine gesetzlichen Pflichten. Mit diesem Argument
Vorsicht bei zu niedrigen Lohnleistungen: zahlt ein Arbeitgeber sittenwidrig niedrige Löhne, muss er dem Jobcenter mögliche Aufstockungsleistungen an seine Mitarbeiter erstatten. Das hat das Arbeitsgericht
Der Gesetzentwurf vom Arbeitsministerium Andrea Nahles zum Mindestlohn steht und wurde vom Kabinett bestätigt. Damit gilt der Mindestlohn zwar für alle Branchen, aber nicht für
Gewerkschaften dürfen im Arbeitskampf weiterhin auf sogenannte Flashmob-Aktionen setzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Arbeitgeberverbandes gegen gewerkschaftlich organisierte, streikbegleitende Flashmobs im Einzelhandel nicht zur
Sollte ein Minijobbler ab dem 01.01.2013 bis zum 30.06.2014 sein Einkommen von EUR 400,- auf EUR 450,- erhöht haben und lag hierfür ein schriftlicher RV-Befreiungsantrag