Urlaubsanspruch kann auch bei Krankheit verfallen
Das Bundesurlaubsgesetz bzw. die Entscheidungen bzgl. der Urlaubsansprüche halten uns weiter auf Trab. Im Sommer wurde neu entschieden: Der gesetzliche Urlaub erlischt nicht, wenn der
Das Bundesurlaubsgesetz bzw. die Entscheidungen bzgl. der Urlaubsansprüche halten uns weiter auf Trab. Im Sommer wurde neu entschieden: Der gesetzliche Urlaub erlischt nicht, wenn der
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist neben dem Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher auch das Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Entleiher vertraglich auszugestalten. § 12 AÜG
Alle Minijobber – mit Ausnahme von Schülern und Rentnern – sollen künftig den „Aufstockungsbetrag“ zur Rentenversicherung von derzeit 3,9 Prozent zahlen müssen. Darauf hätten sich
Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat am 26.09.2013 entschieden, dass es die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen für rechtlich unzulässig hält. Damit entsteht
Die Diskussionen schlagen hoch um das gerade in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz, welches seit dem 1.8.2013 für Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr einen
Zwei Beschäftigte von Drittunternehmen klagten im Entscheidungsfall auf die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen, in welchem die Mitarbeiter vor Ort eingesetzt waren. Die Kläger
Als Arbeitgeber befinden Sie sich immer im Spannungsfeld, die Privatnutzung eines Firmenwagens zu kontrollieren und entsprechend umzusetzen. Besonderes Augenmerk fällt dabei auf die Möglichkeiten, ein
Um die in der Regel günstigeren Konditionen des alten Vertrags zu erhalten, wurde früher oft der Weg gewählt, diesen Vertrag weiterzuführen. Der neue Arbeitgeber stieg
Die zweite Möglichkeit, eine bAV mitzunehmen, ist die Übertragung mit dem Übertragungswert (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG). Dabei wird der Wert der alten
Die bAV erfreut sich zunehmender Beliebtheit; damit stellen sich daraus abgeleitet aber auch immer mehr fragen: wie wird bei einem Arbeitgeberwechsel mit der bAV umgegangen?