Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Ab 2015 müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent Beiträge zur Krankenversicherung tragen – bzw. 7 Prozent beim ermäßigten Beitragssatz. Gleichzeitig gilt ab 2015 ein
Ab 2015 müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent Beiträge zur Krankenversicherung tragen – bzw. 7 Prozent beim ermäßigten Beitragssatz. Gleichzeitig gilt ab 2015 ein
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt 2015 weiterhin 5,2 Prozent. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes konnte ein erneuter Anstieg verhindert werden. Allerdings wird die
Die Einführung des Mindestlohns nimmt ab 2015 Einfluss auf die kurzfristige Beschäftigung, da ursprünglich für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft eine Sonderregelung zum Mindestlohn gefordert war,
Das Bundesgesundheitsministerium hat für die Soziale Pflegeversicherung gleich mehrere Beitragsanhebungen angekündigt. Wer ab 01.01.2015 einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, erhält mehr Unterstützung. So soll zum Beispiel
Die Lohnabrechnung hat an Komplexität in den letzten Jahren mehr und mehr zugenommen. Fehler sind also hier für jeden Lohnabrechner denkbar, ohne hier einen bösen
Ab 01.08.2014 erhöht sich der Umlagesatz U2 für Mutterschaftsaufwendungen bei einigen Krankenkassen, da sich im Bereich von Aufwendungsausgleichsgesetz und Mutterschaft eine Kostensteigerung von ca. 20
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für eine Bildschirmbrille zu übernehmen, wenn der Arbeitnehmer diese ausschließlich für die Arbeit am Bildschirm benötigt. In diesen Fällen
§ 242b SGB V bestimmt heute noch über den Sozialausgleich. Übersteigt danach der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V 2% (Belastungsgrenze für den Sozialausgleich)
Zwei Schritte vor und einer zurück, so fühlt sich die Entwicklung im Bereich der Krankenkassen mittlerweile an. Hatten wir die Prüfung der Beitragsbemessungsgrenzen erst auf
Gehen Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung beschäftigt sind, neben ihrer Hauptbeschäftigung einer geringfügigen Tätigkeit nach, müssen sie Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Aktuell entschied