Die Übertragung mit Übertragungswert
Die zweite Möglichkeit, eine bAV mitzunehmen, ist die Übertragung mit dem Übertragungswert (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG). Dabei wird der Wert der alten
Die zweite Möglichkeit, eine bAV mitzunehmen, ist die Übertragung mit dem Übertragungswert (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG). Dabei wird der Wert der alten
Die bAV erfreut sich zunehmender Beliebtheit; damit stellen sich daraus abgeleitet aber auch immer mehr fragen: wie wird bei einem Arbeitgeberwechsel mit der bAV umgegangen?
Gut 300.000 Arbeitslose zwischen 25 und 35 Jahren haben keine berufliche Ausbildung, entsprechend schwer fällt den Jobcentern die Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Und auch von
Mit zwei Urteilen vom 19. September 2012 hatte der BFH entschieden, dass das in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen verwendete Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ nur
Generell müssen Arbeitgeber alle drei Jahre die Notwendigkeit der Anpassung der laufenden betrieblichen Altersversorgungsleistungen prüfen und über einen angemessenen Inflationsausgleich entscheiden. Will der Arbeitgeber die
Betriebliche Erfordernisse, die den Abbau von Arbeitsplätzen nach sich ziehen, können sowohl inner- als auch außerbetriebliche Gründe haben. Zu den innerbetrieblichen Gründen zählen sogenannte gestaltende Unternehmerentscheidungen.
Immer häufiger nutzen Firmen Facebook, um Berichte, Firmenpräsentationen oder Fotos von Aktivitäten der Mitarbeiter hochzuladen und das Image des Unternehmens zu fördern. Dabei ist zu
Im Regelfall nimmt sich mindestens ein Elternteil nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Job bzw. tritt beruflich kürzer. Fragen zu Elternzeit und Elterngeldbezug
Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ob dies immer gerechtfertigt ist, füllt als Diskussion Bände, aber ist nicht änderbar, da es hierzu eine klare gesetzliche Regelung
Ein Sozialplan darf nach Urteil des EuGH zwar eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Bei der Berechnung der Entlassungsabfindung