Abfindungen und Teilzahlungen darauf
Eine Zusammenballung von Einkünften liegt nach neuer Festlegung des Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg auch dann vor, wenn in einem Jahr 90 Prozent der Abfindung ausgezahlt werden
Eine Zusammenballung von Einkünften liegt nach neuer Festlegung des Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg auch dann vor, wenn in einem Jahr 90 Prozent der Abfindung ausgezahlt werden
Erstmals im Rahmen des Steuerermäßigungsverfahrens für 2016 können sich Arbeitnehmer Freibeträge – insbesondere für Werbungskosten – mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Kalenderjahren als Steuermerkmal eintragen
Der Bundesfinanzhof argumentierte 2007, dass die Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Der BFH hat
Wie die OFD-Karlsruhe informierte, wurde Anfang Juli für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die falsche Steuerklasse aus der ELStAM-Datenbank übermittelt. So erhielten verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Begeht ein Arbeitnehmer verkehrsrechtliche Verstöße während er dienstlich unterwegs ist, muss er das verhängte Bußgeld in der Regel selbst bezahlen. Übernimmt der Arbeitgeber aus Großzügigkeit
Viele Unternehmen denken darüber nach, ihren Mitarbeitern eine Kreditkarte zur Verfügung zu stellen, die sie bei auswärtigen Einsätzen sowie privat nutzen können. Vereinbart der Arbeitgeber
Grundsätzlich gilt: hat ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlassen, darf er dem ehemaligen Arbeitgeber grundsätzlich Konkurrenz machen. Im Vertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer kann jedoch über
Der Bundesrat hat dem Zollkodex-Anpassungsgesetz zugestimmt, so dass ab 2015 bei Betriebsveranstaltungen ein Freibetrag in Höhe von 110 Euro in Ansatz gebracht werden kann. Die
Die Grenze für steuerfeie Aufmerksamkeiten wird ab 2015 von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Bis zu diesem Wert können Arbeitnehmer ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben
Für Versorgungsbezüge nicht mehr aktiver Arbeitnehmer berechnet das Lohnprogramm den steuerfreien Versorgungsfreibetrag sowie für die Steuerklassen I bis V den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Abfindungen von