Abschiedsfeier für Mitarbeiter als Betriebsveranstaltung?

Für zwei Betriebsveranstaltungen sind alljährlich die Freigrenzen von 110,- Euro pro Person anwendbar.
Darüber hinaus können für Jubilarveranstaltungen weitere 110,- Euro pro Person genutzt werden.
Wie aber ist mit Abschiedsfeiern von Mitarbeitern umzugehen, wenn sie das Haus verlassen? Oftmals werden diese unter Anwendung der Sachbezugsfreigrenzen von 44,- Euro umsetzbar sein, doch bei manchen Mitarbeitern – abhängig von Hierarchie und Aufgabenstellung oder manchmal auch der Situation im Unternehmen reichen diese Beträge nicht aus.
In diesem Fall empfiehlt sich zu prüfen, ob der ausscheidende Arbeitnehmer innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Dienstjubiläum für 40, 50 oder 60 Jahre Zugehörigkeit gehabt hätte. Dann dürften Sie die Abschiedsfeier für den Mitarbeiter aus diesen Gründen als Betriebsveranstaltung unter Nutzung der Freigrenze von 110,- Euro ansetzen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer zum Jubiläumszeitpunkt schon in Rente gewesen wäre.

 

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