Betriebsveranstaltung nicht bis zum 28.02. des Folgejahrs verbeitragt – Folge SV-Pflicht
Immer wieder verbeitragt der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung Betriebsveranstaltungen, wenn diese nicht bis 28.02. des Folgejahrs versteuert wurden. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vertreten im