Kostenübernahme durch die gesetzliche RV für höhenverstellbaren Schreibtisch
Die gesetzliche Rentenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, einem Beschäftigten einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch zu finanzieren. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz im Fall