BMF: aktuelle Rundschreiben zu DBA und Kaufkraftzuschlägen
Lauf dem aktuellen Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. Januar 2019 verringerte sich der steuerfreie Zuschlag zum 1. Januar 2019 für die US-Städte Atlanta, Chicago und
Lauf dem aktuellen Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. Januar 2019 verringerte sich der steuerfreie Zuschlag zum 1. Januar 2019 für die US-Städte Atlanta, Chicago und
Nach der fehlgeschlagenen Entscheidung zum Brexit-Abkommen im britischen Parlament erhöht sich die Unsicherheit für den weiteren Einsatz von Mitarbeitern aus den britischen Gefilden oder die
Wie im letzten Newsletter angekündigt, wird es in 2019 eine Änderung der Gleitzone geben. Zunächst wurde nach umfangreichen Diskussionen nun die neue Bezeichnung „Übergangsbereich“ festgelegt.
Für die Sozialversicherung gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip, d. h. die Sozialversicherung richtet sich danach, wo ein Mitarbeiter tätig wird; unabhängig davon, wo sein Betrieb beheimatet
Der 12. Senat des BSG hat am 12.12.2018 in mündlicher Verhandlung über drei Revisionen aus dem Versicherungs- und Beitragsrecht zu entscheiden. Leider wurde die erhoffte
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz war ja der große Wurf zum Jahresbeginn 2018, bis dato hat es aber den meisten Arbeitgebern verhältnismäßig wenige Änderungen in der Praxis beschert.
Viele Arbeitnehmer überlegen, ob sie nach einem langen Berufsleben vorzeitig die gesetzliche Altersrente beantragen sollen. Vorzeitig bedeutet, dass sie nicht über 45 Beitragsjahre verfügen und
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen der Arbeitnehmer sind Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz verlangen kann. In diesem Fall ist die 44-EUR-Sachbezugsfreigrenze nutzbar.
Das lange ersehnte Urteil ist gefallen: der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Arbeitnehmer die Aufwendungen für seine betriebliche Altersversorgung bis zu EUR 44,- als steuer-
Die Neuausrichtung der Gleitzone zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Im Gesetzentwurf wird von einem sozialversicherungsrechtlichen Einstiegsbereich gesprochen. Dieser soll von 450,01 bis 1.300,00