BMF: aktuelle Rundschreiben zu DBA und Kaufkraftzuschlägen

Lauf dem aktuellen Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. Januar 2019 verringerte sich der steuerfreie Zuschlag zum 1. Januar 2019 für die US-Städte Atlanta, Chicago und Los Angeles auf 5 Prozent sowie für New York auf 10 Prozent. Auf null sank der Zuschlag für Taiwan. Bereits im Dezember hatte das Ministerium die Zuschläge für Norwegen, Belgien, Dänemark, Island und Nicaragua um jeweils fünf Prozentpunkte reduziert.

Mitarbeiter privater Unternehmen profitieren in der Regel von einer generellen Steuerbefreiung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Kaufkraftzuschläge sind beitragsfrei on der Sozialversicherung.

Das Rundschreiben vom 17. Januar 2019 enthält die Liste der Doppelbesteuerungsabkommen sowie Hinweise zur Anwendung von Abkommen, die unterzeichnet wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Ab dem 1. Januar 2019 kommt ein aktualisiertes Abkommen für Mazedonien zur Anwendung.

Das Rundschreiben finden Sie hier.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge