Elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeit soll erst ab Oktober 2021 Pflicht werden
Das Bundesgesundheitsministerium hat einer Verschiebung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zugestimmt. Vertragsärzte sind demnach erst dann gesetzlich verpflichtet, die AU-Daten elektronisch an