Übungsleiterfreibetrag
Immer häufiger geraten die sogenannten Übungsleiterpauschalen in die Überprüfung, da diese die Voraussetzung einer Nebentätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG erfüllen müssen.
Immer häufiger geraten die sogenannten Übungsleiterpauschalen in die Überprüfung, da diese die Voraussetzung einer Nebentätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG erfüllen müssen.
Ein Fahrzeug, bei dem die hintere Sitzbank ausgebaut ist, um Material und Werkzeug zu transportieren, galt bis dato als Werkstattwagen und damit entfiel die private
Abfindungen sollen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bzw. die damit verbundenen Nachteile ausgleichen und können damit unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Wir
Stellt der Arbeitgeber seiner Belegschaft auf dem Firmengelände kostenlos Fitnessräume und -einrichtungen zur Verfügung, führt das zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn, der auch Umsatzsteuer auslöst. Die Lohnsteuer
Seit dem 1. Januar 2016 können sich Unternehmensjuristen, die bei nicht anwaltlich tätigen Arbeitgebern beschäftigt sind, als Syndikusanwälte zulassen. Auslöser dafür: Syndikusanwälte können sich von
Viele Arbeitgeber schenken ihren Mitarbeitern Streuwerbeartikel. Darunter versteht man Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 Euro nicht übersteigen. Diese sind bei der Pauschalierung nach §
Oftmals sind bei Firmenwägen Sonderzahlungen im Leasing vereinbart. Überlässt ein bilanzierender Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen geleasten Firmenwagen und ermittelt den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung
Die meisten lohnsteuerfreien bzw. pauschalierbaren Zahlungen an Arbeitnehmer sind in der Sozialversicherung beitragsfrei zu behandeln. Seit der Überarbeitung der Sozialversicherungsentgeltverordnung im April 2015 ist ein
Jedes Jahr schließen viele Arbeitgeber für Mitarbeiter insbesondere zum Jahreswechsel eine neue Direktversicherung ab und zahlen den Jahresbeitrag erst bis zum 10. Januar des Folgejahrs
Für zwei Betriebsveranstaltungen sind alljährlich die Freigrenzen von 110,- Euro pro Person anwendbar. Darüber hinaus können für Jubilarveranstaltungen weitere 110,- Euro pro Person genutzt werden.