Steuerpflicht von Streuwerbeartikeln?

Viele Arbeitgeber schenken ihren Mitarbeitern Streuwerbeartikel. Darunter versteht man Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 Euro nicht übersteigen.

Diese sind bei der Pauschalierung nach § 37b EStG als Streuwerbeartikel anzusehen.

ABER: Wird die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze überschritten, weil mehrere Streuwerbeartikel in einem Monat zusammen mehr als 44 Euro betragen oder weil bereits ein anderer Sachbezug die 44-Euro-Grenze ausreizt, droht dem Arbeitnehmer die Lohnversteuerung.

Arbeitgeber können das vermeiden, indem sie einen bzw. mehrere Streuwerbeartikel pauschal nach § 37b EStG versteuern und so aus der 44-Euro-Freigrenze heraushalten.

Die Entscheidung zur freiwilligen Versteuerung von Streuwerbeartikeln nach § 37b EStG muss der Arbeitgeber nicht für alle Streuwerbeartikel einheitlich treffen, sondern kann die Pauschalbesteuerung für jeden einzelnen Streuwerbeartikel gesondert wählen.

 

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