Todesfall und Urlaubsabgeltung
Stirbt ein Mitarbeiter, beginnen häufig unschöne Diskussionen um Ansprüche auf Sterbegeld und weitere finanzielle Zusagen. Sterbegeld sowie die Auszahlung von Versicherungen sind im Regelfall sehr
Stirbt ein Mitarbeiter, beginnen häufig unschöne Diskussionen um Ansprüche auf Sterbegeld und weitere finanzielle Zusagen. Sterbegeld sowie die Auszahlung von Versicherungen sind im Regelfall sehr
Alle vier Jahre steht sie im Regelfall an: die Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Dabei wird kontrolliert, ob die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit von einzelnen
Häufig beschäftigen Wohnungseigentümergemeinschaften für Verwaltungs- und Instandhaltungsaufgaben Arbeitnehmer; als Arbeitgeber muss die WEG für diese Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Eine Insolvenzgeldumlage entsteht allerdings nicht, stellte das
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (Betriebsnummer 67334480) hat rückwirkend für 2014 den Höchstjahresarbeitsverdienst für die Gefahrtarifstellen 1 und 2 geändert. Die neue Grenze für 2014 liegt bei
Zunächst die gute Nachricht: das Meldeverfahren an die Krankenkasse wird bei Mehrfachbeschäftigungen ab 01.01.2015 vereinfacht. So sieht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der
Die neuen Zusatzbeiträge wurden von vielen Experten als Neubeginn für Krankenkassenfusionen eingeschätzt. Das ist sicherlich heute noch nicht absehbar, die erste Fusion steht aber zum
Mit Beginn des Jahres 2015 wird eine neue Stufe des elektronischen Datenaustausches zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse live gehen: Am wichtigsten für die praktische Anwendung dürfte
Der Beitragszuschuss für privat oder freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer richtet sich ab 2015 nach dem festen Beitragssatz der Krankenkassen ohne Zusatzbeiträge (7,3 Prozent beim allgemeinen
Ab 2015 wird in der Sozialversicherung das Meldeverfahren für Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, umgestellt. Bis 2014 müssen beide Arbeitgeber zwingend
Ab 2015 müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent Beiträge zur Krankenversicherung tragen – bzw. 7 Prozent beim ermäßigten Beitragssatz. Gleichzeitig gilt ab 2015 ein