2013 dürfen Minijobber mehr verdienen
Ein beliebtes Beschäftigungsverhältnis bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern ist der Minijob. Für 2013 hat der Gesetzgeber einige wichtige Änderungen vorgesehen. Ursprünglich sollte es schon im Sommer
Ein beliebtes Beschäftigungsverhältnis bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern ist der Minijob. Für 2013 hat der Gesetzgeber einige wichtige Änderungen vorgesehen. Ursprünglich sollte es schon im Sommer
Ein Mitarbeiter sollte am ersten Arbeitstag seinem Arbeitgeber alle erforderlich Arbeitspapiere vorlegen, d. h. Lohnsteuerkarte oder –bescheinigung, Sozialversicherungsausweis, Bankverbindung und darüber hinaus noch die Mitgliedsbescheinigung
Wichtige Änderung zum Beitragsnachweis der Zahlstellen von Versorgungsbezügen Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung von 22. Dezember 2011 enthält eine wichtige
Bei der Beschäftigung von Aushilfen kommt das Schlagwort „Berufsmäßigkeit“ immer häufiger vor. Die nachfolgenden Erläuterungen und Beispiele sollen hier etwas Licht ins Dunkel bringen. 1.
Die Sommerferien nahen und damit auch wieder die Anfragen der Studenten und Schüler nach Praktikas. In Ausgabe II/2011 hatten wir die auch heute gültigen Grundlagen
Neben den 400 EUR Jobs, den so genannten Minijobs, ist die kurzfristige Beschäftigung ebenfalls ein immer gern genutztes Mittel zur Beschäftigung von Aushilfen. Gerade für
Die meisten Unternehmen beschäftigen heute eine oder mehrere Aushilfen. Hier gibt es auch ohne die eventuell anstehende Ausweitung der Einkommensgrenzen der Geringfügigkeit Möglichkeiten, gestalterisch tätig
In Kürze soll es Änderungen bei Mini- und Midijobbern geben. Konkret geplant ist, die Einkommensgrenze für Minijobber von 400 auf 450 EUR und für Midijobber