Finanzverwaltung revidiert Zusätzlichkeit ‒ Umwandlung durch Neuvertrag bis 2019 doch zulässig
Die Entgeltumwandlung bzw. die Neudefinition von Entgeltbestandteilen war bis zur Einführung des § 8 Abs. 4 EStG durch das JStG 2020 ein beliebtes und schließlich vom BFH