Steuerentlastungsgesetz 2022: Steuerentlastungen in der Pipeline

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 veröffentlicht. Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich plant die Bundesregierung die Entlastung der Bevölkerung.

Folgende Maßnahmen sind im steuerlichen Bereich angedacht:

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01.01.2022 angehoben.
  • Der Grundfreibetrag wird für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 01.01.2022 erhöht.
  • Vorgezogen wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer rückwirkend ab dem 01.01.2022 von 35 auf 38 Cent.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Das Gesetzesvorhaben soll in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen werden.

 

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