Keine Arbeitsstätte außerhalb betrieblicher Einrichtungen des Arbeitgebers
Nach den Regelungen des BMF-Schreibens kann eine regelmäßige Arbeitsstätte ausschließlich an einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers entstehen. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss: Keine regelmäßige