Minijobs – EUR 450,- oder auch mehr?
Minijobber sind nach wie vor eine gerne genutzte Einsatzmöglichkeit. Auch wenn seit 01.01.2013 bis zu EUR 450,- monatlich bezahlbar sind, so hat das System doch
Minijobber sind nach wie vor eine gerne genutzte Einsatzmöglichkeit. Auch wenn seit 01.01.2013 bis zu EUR 450,- monatlich bezahlbar sind, so hat das System doch
Immer wieder kommt es zu Diskussionen bzgl. der Fahrtenbuchmethode und zu Problemen in den Lohnsteuerprüfungen. Ganz wichtig ist, dass die Fahrtenbuchmethode nur Anwendung finden sollte,
Eine Übersicht über die ab 01.01.2013 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten finden Sie hier.
Anbei erhalten Sie die Gesamtheit der Änderungen 2013/2014 zur Prüfung für Ihre eigene Personalarbeit. Wir aktualisieren diese Checklisten entsprechend bei neuen gesetzlichen Entwicklungen. Checkliste_Änderungen 2013_in
Die elektronische Lohnsteuerkarte geht in die heiße Phase. Ab 01.01.2013 sollen alle Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) digital übermittelt werden. Wichtig ist dabei zu beachten,
Start 2013, aber mit Übergangsregelung Im Laufe des Jahres 2013 werden schrittweise die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingeführt. Sie ersetzen die bisherigen Eintragungen auf der Vorderseite
In unseren Unternehmen waren Sie früher gang und gebe und sind auch heute noch oft anzutreffen; die sogenannten Rentenzahlungen oder auch Versorgungsbezüge genannt. Versorgungsbezüge sind
Damit Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge steuerfrei gewährt werden können, sind bestimmte Voraussetzungen unabdingbar; diese müssen für Arbeit in den begünstigten Zeiten, für tatsächlich geleistet Arbeit
Die Erwartungshaltung aller Beteiligten an Abfindungen ist meistens dieselbe: möglichst geringe Lohnsteuerabzüge. Tatsächlich können Abfindungen durch die Anwendung der sogenannten Fünftel-Regelung stark ermäßigt besteuert werden.
Bekannt dürfte sein, dass Kindergartenzuschüsse, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, steuer- und sv-frei gezahlt werden können. Zu beachten ist allerdings, dass