Änderungen 2013/2014
Anbei erhalten Sie die Gesamtheit der Änderungen 2013/2014 zur Prüfung für Ihre eigene Personalarbeit. Wir aktualisieren diese Checklisten entsprechend bei neuen gesetzlichen Entwicklungen. Checkliste_Änderungen 2013_in
Anbei erhalten Sie die Gesamtheit der Änderungen 2013/2014 zur Prüfung für Ihre eigene Personalarbeit. Wir aktualisieren diese Checklisten entsprechend bei neuen gesetzlichen Entwicklungen. Checkliste_Änderungen 2013_in
Die elektronische Lohnsteuerkarte geht in die heiße Phase. Ab 01.01.2013 sollen alle Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) digital übermittelt werden. Wichtig ist dabei zu beachten,
Start 2013, aber mit Übergangsregelung Im Laufe des Jahres 2013 werden schrittweise die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingeführt. Sie ersetzen die bisherigen Eintragungen auf der Vorderseite
In unseren Unternehmen waren Sie früher gang und gebe und sind auch heute noch oft anzutreffen; die sogenannten Rentenzahlungen oder auch Versorgungsbezüge genannt. Versorgungsbezüge sind
Damit Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge steuerfrei gewährt werden können, sind bestimmte Voraussetzungen unabdingbar; diese müssen für Arbeit in den begünstigten Zeiten, für tatsächlich geleistet Arbeit
Die Erwartungshaltung aller Beteiligten an Abfindungen ist meistens dieselbe: möglichst geringe Lohnsteuerabzüge. Tatsächlich können Abfindungen durch die Anwendung der sogenannten Fünftel-Regelung stark ermäßigt besteuert werden.
Bekannt dürfte sein, dass Kindergartenzuschüsse, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, steuer- und sv-frei gezahlt werden können. Zu beachten ist allerdings, dass
Die demographische Entwicklung zeigt uns immer wieder, dass es von großer Wichtigkeit ist, alle Mitarbeiter gesund und fit zu halten. Eine ausgewogene betriebliche Gesundheitsförderung kann
Nach den Regelungen des BMF-Schreibens kann eine regelmäßige Arbeitsstätte ausschließlich an einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers entstehen. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss: Keine regelmäßige
Mit den neuen Grundsätzen zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte ist auch die bisherige 46-Tag-Regelung der Finanzverwaltung Geschichte. Die Finanzverwaltung ging bisher von einer regelmäßigen Arbeitsstätte