Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Damit Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge steuerfrei gewährt werden können, sind bestimmte Voraussetzungen unabdingbar; diese müssen für Arbeit in den begünstigten Zeiten, für tatsächlich geleistet Arbeit