Lohnzuschläge im Rahmen der Entgeltfortzahlung sind steuerpflichtig und beitragspflichtig
Für SFN-Zuschläge gilt in der Lohnsteuer und Sozialversicherung Folgendes: Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind lohnsteuer- und beitragsfrei, wenn sie neben dem