Vergünstigte Fitnessstudio-Nutzung: 44-Euro-Grenze auch bei Teilnahmeberechtigung für 1 Jahr
Kurz gesagt: Der mit der vergünstigten Nutzung von Fitness-Studios einhergehende geldwerte Vorteil fließt den teilnehmenden Arbeitnehmern monatlich zu, wenn die Arbeitnehmer keinen über die Dauer